Steckbrief Name: Erwin HagedornGeburt: 30.01.1952 Tod: 15.09.1972 Ort: Münsterberg Zeitraum: 1969 bis 1971 Auch bekannt als: - Morde: 3 |
Am 31. Mai 1969 wurden zwei 9-jährige Buben als vermisst gemeldet. Sie
wurden in einem Forst bei Eberswalde zuletzt von einem Jäger gesehen,
der aussagte, dass die beiden mit ihren Fahrrädern unterwegs waren und
von einem jungen Mann begleitet wurden. Am 13. Juni 1969 fanden Holzfäller
in eben diesem Waldstück ein Fahrrad und die Leiche eines der Knaben.
Am 14. Juni 1969 wurde auch der zweite vermisste Junge in dem gleichen Wald
mit aufgeschlitzter Kehle gefunden.
Da die Ermittlungen an den Fundorten keinerlei Hinweise auf den Mörder
ergaben, wird im Sommer 1969 ein Berliner Gerichtspsychiater von der Polizei
damit beauftragt, ein Täterprofil zu erstellen. Dieses Gutachten besagte,
dass der Täter wahrscheinlich ein junger, männlicher, pädophiler
Sadist sein müsste, der nicht vorbestraft ist, jedoch schon früher
durch harmlos wirkende Annäherungsversuche an Kinder aufgefallen sein
müsste. Zu diesem Zeitpunkt war diese Beschreibung des Täters wenig
hilfreich und die Polizei konzentrierte sich auf den Jäger, der die Knaben
als letzter gesehen hatte. Diesem konnte aber keine Schuld nachgewiesen werden
und so schliefen die Ermittlungen 1970 vorerst ein.
Am 10. Oktober 1971 wurde die Leiche eines 12-jährigen Jungen in dem
gleichen Wald bei Eberswalde, wo zwei Jahre zuvor schon die beiden 9-jährigen
gefunden wurde, entdeckt. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf, und informierte
wieder den Gerichtspsychiater. Dieser gab den Ermittlern den Tipp, Befragungen
an den Schulen durchzuführen, da der Täter mit Sicherheit bereits
früher Kinder in irgendeiner Weise belästigt hat. Durch diesen Ratschlag
begannen die Polizisten Schüler zu befragen und wurden fündig.
Ein 12-jähriger Schüler berichtet den Ermittlern mit seiner Mutter
einmal im Wald gewesen zu sein, um Ski zu laufen. Dort trafen sie auf einen
jungen Mann, der sich anbot mit dem 12-jährigen eine extra Runde zu laufen
und die Mutter stimmte zu. Als die beiden alleine waren, bedrohte der Mann
den Schüler, zwang ihn zu sexuellen Handlungen und lies ihn dann wieder
laufen. Aus Scham schwieg der Junge und erzählte niemandem etwas von
diesem Vorfall. Man legte dem Knaben verschiedene Fotos vor und er konnte
Erwin Hagedorn als seinen Peiniger identifizieren. Am 12. November 1971 wurde
Hagedorn verhaftet.
Der 19-jährige Hagedorn gesteht bei einer ersten Vernehmung sofort und
kooperiert mit der Polizei. Er schildert ganz offen, ohne Scheu, ohne Scham
und ohne Reue, seine Taten, was die Ermittler sichtlich schockierte. Nach
Hagedorns Aussage hatte er 1969 die beiden neunjährigen erst von einander
getrennt, in dem er einen der Jungen verletzte und vorgab mit dem anderen
Hilfe holen zu wollen. Als er mit diesem Jungen alleine war, stach er ihm
unvermittelt in die Herzgegend, was Hagedorn sexuell erregte. Danach ging
er zu dem Verletzten zurück und durchtrennte ihm die Kehle.
Nach den Angaben von Hagedorn wurde ein Polizeilehrfilm gedreht. Hagedorn
spielte sich darin selber, als Opfer traten Kinder von Ermittlungsbeamten
auf. Der Film wurde an den Originaltatorten gedreht, und Hagedorn genoss die
ihm entgegengebrachte Aufmerksamkeit sichtlich. Auch die Vernehmungen und
der Prozess wurden auf Film festgehalten.
Am 15. Mai 1972 wurde Erwin Hagedorn vom Bezirksgericht in Frankfurt/Oder
wegen mehrfach vollendeten, in drei Fällen, und mehrfach vorbereiteten
Mordes, in acht Fällen, sowie sexuellen Missbrauchs von Kindern zum Tode
verurteilt. Ein Berufungsverfahren blieb, ebenso wie ein Gnadengesuch der
Eltern, erfolglos. Walter Ulbricht höchstpersönlich hatte eine Begnadigung,
nach Einsicht des Filmmaterials, abgelehnt.
Der erst 20-jährige Hagedorn wurde am 15. September 1972 in der Strafvollzugseinrichtung
Leipzig durch einen - unerwarteten Nahschuss - mit der Pistole in den Hinterkopf
hingerichtet. Der Leichnam wurde im Krematorium des Leipziger Südfriedhofs
eingeäschert und geheim begraben. Die Exekution von Erwin Hagedorn war
die letzte Hinrichtung nach zivilem DDR-Strafrecht.