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aller Serienkiller im deutschsprachigen Raum

Jürgen Bartsch

Steckbrief

Name: Jürgen Bartsch
Geburt: 06.11.1946
Tod: 28.04.1976
Ort: Nordrhein-Westfalen
Zeitraum: 1962 bis 1966
Auch bekannt als: Kirmesmörder
Morde: 4

Beschreibung

Jürgen Bartsch war der uneheliche Sohn von Anna Sadrozinski und wurde am 6.11.1946 in Essen geboren und hiess eigentlich Karl-Heinz Sadrozinski. Leider verstarb seine Mutter kurz nach seiner Geburt an Tuberkulose und er verbrachte die ersten Monate seines Lebens im Krankenhaus, wo sich die häufig überlasteten Schwestern um ihn kümmerten. Als die Frau des Metzgers Bartsch wegen einer Totaloperation in das selbe Hospital kam, erfuhr sie von dem Waisenknaben und nahm ihn nach ihrer Genesung im Alter von elf Monaten mit zu sich nach Hause.

Bis zum Schulanfang lebte er in einem Raum im Keller mit vergitterten Fenstern. Er durfte nicht nach draussen oder mit anderen Kindern spielen. Seine Pflegemutter wollte, wegen ihres Sauberkeitswahn, verhindern, dass er sich schmutzig machte oder draussen von jemandem erfährt, dass er nicht ihr leibliches Kind ist. Trotzdem adoptierte das Metzgerehepaar ihn 1954. Die Adoption dauerte so lange, weil das Jugendamt Bedenken hatte wegen der - fragwürdigen Herkunft - des Knaben. Der Sauberkeitszwang seiner Adoptivmutter war so ausgeprägt, dass sie ihren Sohn noch mit 19 Jahren in der Badewanne wusch.

Mit zehn Jahren schickten sie Bartsch auf ein Internat, dass den Eltern jedoch nicht streng genug erschien. Deshalb musste er 1958 auf ein katholisches Internat wechseln, wo er, nach eigener Aussage, von einem Erzieher sexuell missbraucht wurde als er mit Fieber ans Bett gefesselt war. Die Demütigungen und Verbote in dieser Schule konnte Bartsch 1960 nicht länger ertragen und brach zweimal aus, wurde aber wieder von seinen Eltern zurück gebracht.

Bartsch entwickelte sich zu einem sadistischen, pädophilen Jugendlichen. So lockte er im Juni 1961 den Sohn eines Malers in einen Luftschutzbunker, quält ihn und versuchte sexuelle Handlungen an ihm durchzuführen. Dieser Vorfall wurde der Polizei bekannt und er bekam eine Anzeige wegen Körperverletzung, die aber wieder eingestellt wurde. Ab diesem Zeitpunkt hinterlies er keine Zeugen mehr und seine Fantasien wurden immer grausamer.

Auf der Suche nach einem Opfer streunte Bartsch am 18. Juni 1966 durch Wuppertal-Elberfeld, wo er auf Peter (14) traf und ihn überreden konnte mit ihm zu kommen. Er lockte den Jungen wieder in den Luftschutzbunker, wo er ihn mit Schlägen und Tritten zwang sich auszuziehen. Der Junge wurde gefesselt und Bartsch versuchte ihn zu vergewaltigen, liess aber dann von ihm ab und ging nach draussen. Er sagte ihm, wenn er wieder kommt, wird er ihn töten. Als der Junge allein war, konnte er die Fesseln an einer Kerze durchbrennen und fliehen. Er verständigte die Polizei, die sofort eine Fahndung nach Bartsch startete.

Die Polizisten durchsuchten auch den Luftschutzbunker, und fand die zerstückelten Überreste von vier Knaben. Den 8-jährige Klaus, verschwunden am 31. März 1962, den 13-jährige Peter, verschwunden am 6. August 1965, den 12-jährige Ulrich, verschwunden am 14. August 1965 und den 11-jährige Manfred, verschwunden am 6. Mai 1966.

Am 21. Juni 1966 konnte der flüchtige Bartsch durch einen Hinweis aus der Bevölkerung gefasst werden. Er war voll geständig und erzählte den Ermittlern wie er vorgegangen war. So beschrieb er wie er Manfred am 6. Mai 1966 von einer Kirmes weglockte, um mit ihm einen Schatz zu suchen. Sie gingen in den Bunker, Bartsch zwang den Jungen sich zu entkleiden, dann nahm er sexuelle Handlungen an ihm vor und erschlug ihn. Danach nahm er sich ein Fleischermesser und zerstückelte den toten Körper. In den anderen Fällen war die Vorgehensweise in etwa die selbe.

Bartsch wurde bei der ersten Verhandlung am 15. Dezember 1967 als Erwachsener behandelt, für voll zurechnungsfähig erklärt und zu lebenslänglich Zuchthaus verurteilt. Dieses Urteil wurde aber vom Bundesgerichtshof 1969 aufgehoben und an das Jugendgericht abgegeben. Bei dieser Verhandlung wurde ein neues Urteil gesprochen, es lautete 10 Jahre Jugendstrafe und eine Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt. Dort heiratete er 1974 eine Schwesternhelferin.

Um die lebenslängliche Unterbringung in der Psychiatrie zu umgehen, beantragte Bartsch eine Kastration, die am 28. April 1976 durchgeführt wurde. Durch eine überdosierte Narkose verstarb Jürgen Bartsch allerdings auf dem Operationstisch.

 

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