Verzeichnis

aller Serienkiller im deutschsprachigen Raum

Rudolf Pleil

Steckbrief

Name: Rudolf Pleil
Geburt: 07.07.1924
Tod: 16.02.1958
Ort: Raum Harz
Zeitraum: 1946 bis 1947
Auch bekannt als: Der Totmacher
Morde: 14

Beschreibung

Rudolf Pleil wurde am 7. Juli 1924 in Kühberg im Erzgebirge, Deutschland, geboren. Er wuchs im Grenzgebiet zum heutigen Tschechien auf, sein Vater war ein alkoholabhängiger Hilfsarbeiter und überzeugter Kommunist, sein Bruder verstarb früh und seine Schwester wurde wegen epileptischer Anfälle zwangssterilisiert, als die Nationalsozialisten die Macht in Deutschland übernahmen. Schon als kleiner Junge schmuggelte er Waren über die Grenze, um seine Familie finanziell zu unterstützen. Dabei wurde er auch des Öfteren festgenommen. Durch seine Schmugglertätigkeit blieben seine Schulischen Leistungen auf der Strecke und Pleil blieb mehrmals sitzen. 1939 verliess er sein Zuhause, um auf einem Schiff anzuheuern. Bei Kriegsausbruch wurde er zur Marine eingezogen, dort wurde er allerdings wegen Diebstahls zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Am 26. Oktober 1943 wurde er schliesslich aus dem Armeedienst entlassen, weil er, wie seine Schwester auch, epileptische Anfälle hatte. Danach arbeitete er als Kellner, und wurde dazu gezwungen, sich ebenfalls Zwangssterilisieren zu lassen. Dies wurde nur durch den Umstand verhindert, dass wenige Tage vor seinem Operationstermin das Krankenhaus, in dem er sterilisiert werden sollte, durch einen Bombenangriff zerstört wurde. Nach dem Einmarsch der Roten Armee wurde er Hilfspolizist in seinem Heimatdorf, wo auch zum ersten Mal tötete, als er einen plündernden Sowjetsoldaten erwischte und ihn tötete.

Am 13. April 1947 wurde ein Kaufmann aus Hamburg tot an der Grenze zwischen Ost- und Westdeutschland gefunden. Er war übel zugerichtet worden. Sein Kopf wurde mit einer Axt gespalten und ein Oberschenkel war total zertrümmert. Die Polizei begann mit den Ermittlungen und ein Verdächtiger konnte schnell gefunden werden, da es einen Augenzeugen gab, der den Kaufmann in Begleitung eines anderen Mannes gesehen hatte. Man machte den Begleiter ausfindig und verhörte ihn. Bei diesem Gespräch wurde klar, das man den Mörder des Kaufmanns vor sich hatte und der Mann wurde am 21. April 1947 verhaftet. Es handelte sich um Rudolf Pleil. Ihm wurde der Prozess gemacht, bei dem er zu 12 Jahren Zuchthaus wegen Totschlags verurteilt wurde. Diese Urteil kam Zustande, weil Pleil zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert war. Hätte man ihn des Mordes verurteilt, hätte er damals noch die Todesstrafe erhalten können.

Im Gefängnis begann er sein bisheriges Leben schriftlich festzuhalten. Er nannte dieses Werk - Mein Kampf von Rudolf Pleil, Totmacher a.D. - Allerdings schenkte diesen Aufzeichnungen niemand Beachtung. Dies änderte sich erst, als sich Pleil im Juni 1948 aus seiner Gefängniszelle heraus ernsthaft um eine Arbeit bewarb, die vom Bürgermeister von Vienenburg ausgeschrieben war. Dort wurde ein Scharfrichter gesucht und Pleil dachte, er wäre der Richtige für diesen Job. Um dies unter Beweis zu stellen, teilte er dem Bürgermeister seine Referenzen mit, und verwies ihn auf einen Brunnenschacht in der Nähe eines Bahnhofwärterhäuschens. Rein aus Neugier schaute der Bürgermeister tatsächlich am angegeben Ort nach und fand in dem Schacht zwei Frauenleichen.

Jetzt kam der Ball ins Rollen. Der Bürgermeister meldete den Fund und teilte der Polizei den Namen seines Informanten mit. Pleil wurde im Gefängnis erneut befragt und gestand prompt 25 Morde an Frauen, später erhöhte er die Zahl auf 40 und brüstete sich, der grösste Totmacher in ganz Deutschland gewesen zu sein. Pleil gab freudig Auskunft über seine Morde und beschrieb, wie er bei Grenzüberquerungen Frauen begleitete, sie dann mit einem Stein oder einem anderen schweren Gegenstand niederschlug, um sie anschliessend zu vergewaltigen und zu missbrauchen. Anfangs sei er erschrocken darüber gewesen, dass sein Opfer tot war, denn er wollte es nur bewegungsunfähig machen, also bewusstlos schlagen, und war doch überrascht, wie dünn so ein Schädeldach doch sei. Bei seinen späteren Morden genoss er diese Tatsache und legte es darauf an, seinen Opfern den Schädel zu zertrümmern.

In weiteren Aussagen beschuldigte er auch Karl Hoffmann und Konrad Schüssler ihm bei der Beschaffung von Grenzgängerinnen geholfen zu haben, jedoch nicht bei den Morde, die hätte er alleine begangen. Entsetzt über diese Angaben wurde im Oktober 1950 ein zweiter Prozess gegen Pleil eröffnet. Mitangeklagt waren auch seine beiden Komplizen. Bei dieser Verhandlung bestätigten sich viele von Pleils Aussagen, jedoch nicht alle. Deshalb wurde Rudolf Pleil am 17. November 1950 wegen neunfachen Raubmordes und einem Mordversuch zu lebenslänglich Zuchthaus verurteilt. Auch seine beiden Helfer bekamen eine lebenslängliche Haftstrafe. Karl Hoffmann verstarb noch während seiner Haft, Konrad Schüssler wurde in den 1970er Jahren begnadigt, während sich Rudolf Pleil am 16. Februar 1958 in seiner Zelle im Gefängnis von Celle erhängte.ürgen Bartsch war der uneheliche Sohn von Anna Sadrozinski und wurde am 6.11.1946 in Essen geboren und hiess eigentlich Karl-Heinz Sadrozinski. Leider verstarb seine Mutter kurz nach seiner Geburt an Tuberkulose und er verbrachte die ersten Monate seines Lebens im Krankenhaus, wo sich die häufig überlasteten Schwestern um ihn kümmerten. Als die Frau des Metzgers Bartsch wegen einer Totaloperation in das selbe Hospital kam, erfuhr sie von dem Waisenknaben und nahm ihn nach ihrer Genesung im Alter von elf Monaten mit zu sich nach Hause.

Bis zum Schulanfang lebte er in einem Raum im Keller mit vergitterten Fenstern. Er durfte nicht nach draussen oder mit anderen Kindern spielen. Seine Pflegemutter wollte, wegen ihres Sauberkeitswahn, verhindern, dass er sich schmutzig machte oder draussen von jemandem erfährt, dass er nicht ihr leibliches Kind ist. Trotzdem adoptierte das Metzgerehepaar ihn 1954. Die Adoption dauerte so lange, weil das Jugendamt Bedenken hatte wegen der - fragwürdigen Herkunft - des Knaben. Der Sauberkeitszwang seiner Adoptivmutter war so ausgeprägt, dass sie ihren Sohn noch mit 19 Jahren in der Badewanne wusch.

Mit zehn Jahren schickten sie Bartsch auf ein Internat, dass den Eltern jedoch nicht streng genug erschien. Deshalb musste er 1958 auf ein katholisches Internat wechseln, wo er, nach eigener Aussage, von einem Erzieher sexuell missbraucht wurde als er mit Fieber ans Bett gefesselt war. Die Demütigungen und Verbote in dieser Schule konnte Bartsch 1960 nicht länger ertragen und brach zweimal aus, wurde aber wieder von seinen Eltern zurück gebracht.

Bartsch entwickelte sich zu einem sadistischen, pädophilen Jugendlichen. So lockte er im Juni 1961 den Sohn eines Malers in einen Luftschutzbunker, quält ihn und versuchte sexuelle Handlungen an ihm durchzuführen. Dieser Vorfall wurde der Polizei bekannt und er bekam eine Anzeige wegen Körperverletzung, die aber wieder eingestellt wurde. Ab diesem Zeitpunkt hinterlies er keine Zeugen mehr und seine Fantasien wurden immer grausamer.

Auf der Suche nach einem Opfer streunte Bartsch am 18. Juni 1966 durch Wuppertal-Elberfeld, wo er auf Peter (14) traf und ihn überreden konnte mit ihm zu kommen. Er lockte den Jungen wieder in den Luftschutzbunker, wo er ihn mit Schlägen und Tritten zwang sich auszuziehen. Der Junge wurde gefesselt und Bartsch versuchte ihn zu vergewaltigen, liess aber dann von ihm ab und ging nach draussen. Er sagte ihm, wenn er wieder kommt, wird er ihn töten. Als der Junge allein war, konnte er die Fesseln an einer Kerze durchbrennen und fliehen. Er verständigte die Polizei, die sofort eine Fahndung nach Bartsch startete.

Die Polizisten durchsuchten auch den Luftschutzbunker, und fand die zerstückelten Überreste von vier Knaben. Den 8-jährige Klaus, verschwunden am 31. März 1962, den 13-jährige Peter, verschwunden am 6. August 1965, den 12-jährige Ulrich, verschwunden am 14. August 1965 und den 11-jährige Manfred, verschwunden am 6. Mai 1966.

Am 21. Juni 1966 konnte der flüchtige Bartsch durch einen Hinweis aus der Bevölkerung gefasst werden. Er war voll geständig und erzählte den Ermittlern wie er vorgegangen war. So beschrieb er wie er Manfred am 6. Mai 1966 von einer Kirmes weglockte, um mit ihm einen Schatz zu suchen. Sie gingen in den Bunker, Bartsch zwang den Jungen sich zu entkleiden, dann nahm er sexuelle Handlungen an ihm vor und erschlug ihn. Danach nahm er sich ein Fleischermesser und zerstückelte den toten Körper. In den anderen Fällen war die Vorgehensweise in etwa die selbe.

Bartsch wurde bei der ersten Verhandlung am 15. Dezember 1967 als Erwachsener behandelt, für voll zurechnungsfähig erklärt und zu lebenslänglich Zuchthaus verurteilt. Dieses Urteil wurde aber vom Bundesgerichtshof 1969 aufgehoben und an das Jugendgericht abgegeben. Bei dieser Verhandlung wurde ein neues Urteil gesprochen, es lautete 10 Jahre Jugendstrafe und eine Unterbringung in einer Heil- und Pflegeanstalt. Dort heiratete er 1974 eine Schwesternhelferin.

Um die lebenslängliche Unterbringung in der Psychiatrie zu umgehen, beantragte Bartsch eine Kastration, die am 28. April 1976 durchgeführt wurde. Durch eine überdosierte Narkose verstarb Jürgen Bartsch allerdings auf dem Operationstisch.

 

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